Die Stiftung

Präambel

Das „Projekt Omnibus“ (lat: „für alle“, „durch alle“) wurde im Januar 1985 von P. Michael Först OFM, Mitglied der Bayerischen Franziskanerprovinz, gegründet. Das Projekt stellt Eltern, deren Kinder stationär oder ambulant in einer Münchner Klinik, insbesondere im Dr. von Hauner´schen Kinderspital, behandelt werden, kostenlos Wohn- und Übernachtungsmöglichkeit zur Verfügung. Die Begleitung durch haupt-und ehrenamtliche MitarbeiterInnen und die Begegnung mit betroffenen Angehörigen anderer Kinder schaffen den Raum, in dem der besonderen Not dieser Menschen Rechnung getragen wird.

Zur dauerhaften Sicherung des „Projekt Omnibus“ wurde die Stiftung vom Träger des Projekts, der Bayerischen Franziskanerprovinz, Körperschaft des öffentlichen Rechts, ins Leben gerufen, nachdem Frau Anna Retzbach-Meth, München, das Projekt im Jahr 1999 in ihrem Testament mit einem Betrag von 790 000 Euro bedacht hatte.

§ 1

Name; Rechtsform; Sitz und Geschäftsjahr

1) Die Stiftung führt den Namen „Projekt Omnibus“.
2) Sie ist eine rechtsfähige, öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts.
3) Sie hat ihren Sitz in München.
4) Geschäftsjahr der Stiftung ist das Kalenderjahr.

§ 2

Stiftungszweck

1) Zweck der Stiftung ist

a) Hilfeleistung in Form von mitmenschlicher und seelsorgerischer Betreuung und Unterstützung von schwer- und schwerstkranken Kindern, die im Dr. von Haunerschen Kinderspital und in anderen Münchner Kinderkliniken behandelt werden. Hierzu gehört auch seelsorgerischer Beistand für die Eltern bzw. Angehörigen in ihrer inneren Not  sowie die Schaffung von Möglichkeiten, den leidenden Kindern nahe zu sein, durch Angebot kostenlosen Wohnraums.

b) die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege sowie der Forschung und Lehre im Bereich der Gesundheitspflege, insbesondere zu Gunsten schwer- und schwerstkranker
Jugendlicher und Erwachsener.

c) die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der Gesundheitspflege und Forschung auf diesem Gebiet durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, insbesondere soweit es sich um Krankenhäuser, die diese Voraussetzungen erfüllen, handelt..

2) Der Stiftungszweck wird insbesondere erfüllt durch:

  • mitmenschliche und seelsorgerische Betreuung und Unterstützung von Kindern und deren Eltern oder Angehörigen während der Erkrankung des Kindes und darüber hinaus;
  • materielle Hilfe, wenn dies nötig und möglich ist;
  • Angebot kostenlosen Wohnraums nahe dem Dr. von Haunerschen Kinderspital, um jederzeitige Pflege und Betreuung der schwerkranken Kinder durch die Eltern oder
    Angehörigen zu ermöglichen;
  • Zuwendungen von Geld- oder Sachmitteln an das Dr. von Haunerschen Kinderspital, ggf. auch an andere (Kinder-) Kliniken, sofern diese Voraussetzungen gemäß 1. c. erfüllen;
  • eine Öffentlichkeitsarbeit, die verhindert, daß die Not schwerkranker Kinder und ihrer Angehörigen in der Gesellschaft in Vergessenheit gerät.

3) Die Stiftung verfolgt damit ausschließlich und unmittelbar mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Lesen Sie weiter: die Satzung der Stiftung „Projekt Omnibus“als PDF Datei.

2 Antworten auf „Die Stiftung“

  1. Ein herzliches Grüss Gott,
    der neue Auftritt gefällt uns sehr gut,was unsD aber fehlt ist der Hinweis
    auf die geplanten,bzw. terminlich festgelegten Veranstaltungen.
    Wir,die Baumänner wünschen Euch eine schöne Zeit und viel Erfolg
    weiterhin für das Projekt Omnibus.
    Fam.Baumann

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